Mahngebühren bei Fristüberschreitung
Für Medien, die zu spät zurückgegeben werden, ist eine Mahngebühr zu entrichten.
Pro Mahnung sind für jedes entliehene Medium bei Überschreiten der Leihfrist folgende Gebühren fällig:
- in der 1. Mahnung EUR 2,00
- in der 2. Mahnung EUR 1,00
- in der 3. Mahnung EUR 1,00